Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLOBAL XL / Checkpoint Psarras & Zimmer GmbH Allgemeines Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH, insbesondere für Toilettencontainer, Kombicontainer, mobile Raumeinheiten, Toilettenwagen, Fäkalientanks, Lagercontainer, Pumpensysteme sowie für sämtliche von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH angebotenen Serviceleistungen und Equipment. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an. Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurück- gewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben. I. Begriffsbestimmungen 1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne daß ihnen eine gewerbliche oder     selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,     die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 3. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. II. Angebote, Vertragsinhalt, geschuldeter Mietgegenstand 1. Die Angebote von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise      in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben.     Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH Vertragsbestandteil. 2. CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere     Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist. 3. Mietet der Verbraucher den Gegenstand auf elektronischem Wege, wird CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH den Zugang unverzüglich bestätigen. Die     Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Mietangebotes dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Sofern der Kunde den Gegenstand auf elektronischem Wege mietet, wird der Vertragstext von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH gespeichert und dem Kunden     auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB´s per E-Mail zugesandt. 5. Eine Haftung von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die     Tauglichkeit der Mietsache zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist. III. Mietsache 1. Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaig erforderliche     behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekanntgemachte Instandhaltungs-und Wartungsmaßnahmen auszuführen. 3. CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung der Mietsache -aus welchem Grunde auch immer -trägt der Kunde. Im Falle des     Eintretens dieser Ereignisse hat der Kunde CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH unverzüglich zu unterrichten. 5. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die     Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist –     außer in Fällen der Toilettenvermietung -nicht gestattet. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der     Zustimmung von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH. Der neue Standort ist mitzuteilen. 6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen. 7. Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem.     § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen. 8. Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der     Kunde verpflichtet, CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu     benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis     CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH sämtliche     Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen. 9. Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice - sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde -einmal pro Woche durchgeführt, wobei der     Zeitpunkt der Leistung von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für     LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung     seitens CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen. 10. Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt. 11. Der Kunde trägt die Kosten für Transport und Ladung. 12. Berechnungsgrundlage für den Transport ist Abfahrtsort 41460 Neuss ,An der Hammer Brücke 2. Die Transportkosten werden pro gefahrenen KM berechnet. Als Grundlage diehnt der geeichte           .    Fahrtenschreiber des Zugfahrzeuges.  Tatsächlich gefahrene KM können vom Angebot abweichen und werden erst nach Beendigung der Rückfahrt berechnet wenn nicht anders vereinbart. IV. An- und Rücklieferung 1. Sofern der Kunde die An-und/oder Rücklieferung der Mietsache selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und trägt die Gefahr von Verlust     und Beschädigung. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über, es sei denn, der Kunde holt     die Mietsache selbst ab. In letzterem Fall geht die Gefahr mit Übergabe über. CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH haftet nicht für verspätete Anlieferung oder     Abholung der Gegenstände durch ein Transportunternehmen, selbst wenn dieses durch CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH beauftragt worden ist. 2. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abladen und Anschließen der Mietsache an Versorgungseinrichtungen bei     Anlieferung zu sorgen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Ab-und Aufladung durch oder im Auftrag von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER     GMBH vorgenommen worden ist. Im Falle der Vermietung von mobilen Raumeinheiten und Toilettenwagen sind Auf-und Abbauarbeiten im Mietpreis nicht enthalten. V. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen     Gegenstand der von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH geschuldeten Leistungen ist das Leistungsverzeichnis von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH. Über das       Leistungsverzeichnis hinaus gehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten,       Reinigungs-und Pflegemitteln erfolgt durch CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH. Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom etc.), geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter     sowie Lagermöglichkeiten für Geräte werden seitens des Kunden unentgeltlich zu Verfügung gestellt. VI. Rügepflicht und Mängelhaftung 1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier     Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an. 2. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf     seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden nicht zu. 3. Über Mietminderungsansprüche bei anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden     ausgeschlossen. Insbesondere haftet CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. VII. Haftungsbegrenzung 1. Steht dem Kunden für den Fall schuldhafter Pflichtverletzungen oder aus sonstigen Rechtsgründen ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wird dieser zu Gunsten von     CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH dahingehend begrenzt, daß CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH haftet,     a) in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden ihrer Organe oder leitenden Angestellten;     b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;     c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. 2. Der Höhe nach haftet CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH nur auf Ersatz des typisch voraussehbaren Schadens. 3. Voraussehbare Schäden werden in Fällen von Sach-und Vermögensschäden auf 150.000,--Euro und bei Bearbeitungsschäden auf 10.000,--Euro begrenzt. 4. CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH ist bereit, höhere Versicherungssummen zu vereinbaren, sofern der Kunde hierfür die Kosten übernimmt. 5. Der Kunde ist verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, daß die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl versichert sind. 6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER     GMBH die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. VIII. Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung/Abholungs-Avisierung 1. Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die     CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Im Falle der Toilettenvermietung beträgt die Mindestmietdauer 4 Wochen; bei der Vermietung mobiler Raumeinheiten-und Containern 30 Tage. 3. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beträgt die Kündigungsfrist im Falle der Vermietung von mobilen Raumeinheiten-     und Containern bei Einzelcontainervermietung 5 Tage, im Falle der Vermietung von Anlagen im Verbund von mehr als 2 Einheiten, 2 Wochen. 4. Im Falle der Inanspruchnahme der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, daß CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH die Abholung der Mietsache     wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort. 5. Unbeschadet der Kündigungsfristen ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag, 12.30 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der     folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle des Verstoßes haftet der Kunde auf den Mietzins. IX. Rückgabe der Mietsache, Gefahrtragung 1. Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten. 2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß, mängelfrei und gesäubert zurückzugeben. Im Falle der     Toilettenvermietung ist die Rückgabe in benutztem Zustande gestattet. Etwaige vom Kunden in die Mietsache eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu     entfernen, anderenfalls ist CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen. 4. Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzungen oder sonstige Schäden oder die Wartungsdürftigkeit des Mietgegenstandes     festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen. 5. Sofern CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH die Abholung der Mietsache bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese im Rahmen der Tourenplanung (i.d.R. binnen 14     Tagen), sofern mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 6. Solange sich die Mietsache vertragsgemäß bei dem Kunden befindet, trägt dieser die Gefahr von Verlust und Beschädigung. 7. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden. X. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc. 1. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Es sind bei Auftragsbestätigung 75% des Mietzinses anzuzahlen. Der Rest wird unmittelbar nach Fertigstellung des Auftrages berechnet. 2. Leistungen und Preise werden vom Auftragnehmer freibleibend festgesetzt und können nach Vertragsschluß modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen     Vertragsabschluß und Erbringung der Leistung mehr als 14 Tage beträgt. 3. Im Falle der Toilettenvermietung erfolgt die Abrechnung in der Regel täglich/24Stunden. Dabei zählt jede begonnene Stunde als voller abzurechnender Tag     (z.B. 25Stunden = 2 Abrechnungstage usw.) Transportage werden als halbe Tage ( 50% des Tagesmietzinses ) berechnet 4. Handelt es sich bei der Mietsache um mobile Raumeinheiten-und Container wird der Mietzins monatlich im Voraus berechnet und ist am ersten Arbeitstag eines jeden     Monats fällig. Für nicht vollendete Monate erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetages. 5. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. 6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten     über dem Basiszinssatz zu. 7. Ist der Kunde mehr als 8 Tage in Verzug, hat CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH das Recht, die Miet-und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu     nehmen. Gleiches gilt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. 8. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,--Euro vereinbart. 9. Auf eine bestehende Bonusvereinbarung wird hingewiesen. XI. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretungen Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird. CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH nimmt die Abtretungen an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offenzulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grunde gekündigt ist. XII. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragsparteien 1. Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, daß der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Ein wichtiger Kündigungsgrund für CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Monats-Mietzinses in Verzug ist Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden -bei dem Kunden im Sinne der §§ 17 ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt -der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt der Kunde den Mietgegenstand unbefugt Dritten überläßt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt. XIII. Eigentumsvorbehalt Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluß an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Miet-, Kauf-und sonstigen Rechnungen Eigentum von CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH. Im übrigen liegen Verkaufsgeschäften die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufsgeschäfte der CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH zugrunde. XIV. Sonstige Bestimmungen 1. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder     undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz-oder teilweise unwirksame oder undurchführbare     Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt. 3. Als Privatperson sind Sie ab 01.08.2004 dazu verpflichtet, diese Rechnung und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) 2 Jahre aufzubewahren. XV. Datenschutz Der Kunde ist damit einverstanden, daß Daten über seine Person und über die das Vertragsverhältnis maßgeblichen Umstände bei CHECKPOINT PSARRAS & ZIMMER GMBH gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz). „Die Checkpoint GmbH hat das Recht, den Kunden in die eigene Referenzliste auf ihrer Internetseite oder anderen Werbematerialien aufzunehmen, und zwar unter Nennung/Darstellung von • Unternehmens- /Produktnamen • durch Designer erstellte Grafik(en) wie nachfolgend wiedergegeben • Screenshot der Internetseite des Kunden • sowie unter Verlinkung auf die Internetseite des Kunden. XVI. Gerichtsstand Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Fa. Checkpoint Psarras & Zimmer GmbH Neuss NRW.
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